Über uns

Öffnungszeiten

Im Schulmedienzentrum Oberallgäu (Immenstadt, Stenger Str. 2) sind wir für Sie da vom Montag – Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr (durchgehend). Während der Schulferien und an Feiertagen haben wir geschlossen.

Die Abholstelle in Kempten ist geöffnet von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr.

Ausserhalb der Öffnungszeiten sind wir erreichbar über Anrufbeantworter, Fax oder Mail. 

Telefon Verleih:
08323 999 050
08323 999 047
Telefon
Leitung:
08323 999 049
Fax:
08323 999 051
Mail:
kontakt@smz-oberallgaeu.de
   


Mitarbeiter(innen)
Birgit Betke organisiert den Verleih und das Office.
Irmgard Stier arbeitet an zwei Tagen im Verleih mit und unterstützt Frau Betke.
Doris Sippel leitet das Schulmedienzentrum.
NN. ist Stellvertreter/-in von Frau Sippel.

Sehen Sie sich bei uns um: Diese Powerpoint Präsentation (1,6 MB) zum Download führt sie durch unsere Einrichtung.

So finden Sie das Schulmedienzentrum in Immenstadt

Anfahrt aus Richtung Blaichach: Beim ersten Verkehrskreisel am Ortsanfang fahren Sie weiter Richtung Kempten, kurz danach beim zweiten Verkehrskreisel der Beschilderung Richtung Lindau folgen. Kurz nach dem Bahnhof (linker Hand) stoßen Sie auf dem in der Skizze eingezeichneten oberen Verkehrskreisel. Weiter folgen Sie den in der Skizze schematisch eingezeichneten Straßenzügen.

Anfahrt aus Richtung Lindau: Sie stoßen auf einen Verkehrskreisel bei dem Sie Richtung Immenstadt (Zentrum) geradeaus weiterfahren. Kurz danach treffen Sie auf den in der Skizze eingezeichneten oberen Verkehrskreisel. Weiter folgen Sie den in der Skizze schematisch eingezeichneten Straßenzügen.

Anfahrt von der B19 aus Richtung Kempten:
Sie wählen die erste Ausfahrt nach Immenstadt und fahren stadteinwärts bis zu einem Verkehrskreisel, hier der Strasse geradeaus Richtung Lindau bzw. Missen und Isny folgen bis Sie zu dem in der Skizze eingezeichneten unteren Verkehrskreisel kommen. Weiter folgen Sie den in der Skizze schematisch eingezeichneten Straßenzügen.

Anfahrt von der B19 (Schnellstrasse) aus Richtung Oberstdorf: Wählen Sie die Ausfahrt nach Immenstadt und folgen Sie stets der Beschilderung Richtung Lindau bis Sie kurz nach dem Bahnhof (linker Hand) zu dem in der Skizze eingezeichneten oberen Verkehrskreisel gelangen. Weiter folgen Sie den in der Skizze schematisch eingezeichneten Straßenzügen.

So finden Sie unsere Ausgabestelle in Kempten

Bestellte Meiden werden in beschrifteten Gemeindefächern zur Abholung bereitgestellt.
Rückgaben können im Rückgabefach (Schiebetüre) abgelegt werden.

Verleihbedingungen des Schulmedienzentrums Oberallgäu

Bitte beachten Sie unsere Verleihbedingungen. Besonders möchten wir auf Punkt 2 „Mediennutzung“ hinweisen.
1. Verleih
(1) Die Verleihzeit beträgt 14 Tage. Nur nach Rücksprache kann die Verleihdauer in Ausnahmefällen verlängert werden.
(2) Bei Vorbestellung (Telefon, Fax oder Mail) werden die verfügbaren Medien zum gewünschten Termin zur Abholung bereit gestellt und zwar:
für den südlichen Landkreis:
Schulmedienzentrum Oberallgäu, Stenger Str. 2, Immenstadt
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.30 bis 16.00 Uhr;
für den nördlichen Landkreis:
Kfz-Zulassungsstelle, Bahnhofstr. 80, 87439 Kempten
Abholzeiten: Mo – Do 7.30 bis 16.30; Fr. 7.30 bis 12.00 Uhr
(3) Reservierungen sind bis zu 3 Monate im Voraus möglich.

2. Mediennutzung
(1) Der Entleiher erklärt grundsätzlich, dass er die entliehenen Medien nur unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften verwendet, bzw. vorführt. Insbesondere sind jegliche Art von Vervielfältigungen, Umkopieren auf andere Datenträger sowie gewerblicher Einsatz strikt untersagt. Verstöße können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(2) Bei Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und/oder defekte Geräte haftet der Entleiher in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

3. Rückgabe
(1) Filme und Videocassetten sollen vor der Rückgabe zurückgespult werden.
(2) Ev. Beschädigungen müssen bei der Rückgabe mitgeteilt werden. Sinnvoll ist die Beilage eines formlosen schriftlichen Hinweises, auf dem Art und Stelle der Beschädigung festgehalten sind.

Auszug aus unserer Gebührensatzung vom 01. 10. 2001, § 2 Absatz 3:

Die Gebühr für die gebrauchsweise Überlassung von Geräten und Zubehör beträgt für einen Zeitraum von bis zu 3 Tagen:

Diaprojektor 11,--€
Projektionstisch 4,-- €
Leinwand 11,-- €

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